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Forschungszulage beantragen: Voraussetzungen, Ablauf und Förderhöhe

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Hier steht, wer Anspruch hat, was gefördert wird, wie hoch die Zulage ausfällt und wie der Antrag abläuft.

Wer hat Anspruch auf die Forschungszulage?

Anspruchsberechtigt ist jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Das gilt für den Mittelständler genauso wie für das Technologieunternehmen. Entscheidend ist nicht, wer Sie sind, sondern ob ein Vorhaben die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt.

Was zählt als Forschung und Entwicklung?

Maßgeblich ist die technische Unsicherheit: Zu Beginn eines Vorhabens war offen, ob und wie sich das Ziel erreichen lässt. Ein Labor ist dafür nicht nötig. Typische Beispiele aus der Praxis:

  • eine neue Maschinen- oder Anlagensteuerung mit ungewissem Verhalten unter Last
  • ein Materialversuch oder ein neues Fertigungsverfahren
  • eine neue Rezeptur oder ein Scale-up vom Labor in die Produktion
  • eine Softwarearchitektur, ein Algorithmus oder ein KI-Modell mit offenem Ausgang

Nicht förderfähig ist die reine Anwendung bekannter Verfahren, Konstruktion nach Norm, Kundenanpassung ohne technische Unsicherheit und laufende Qualitätssicherung. Diese Abgrenzung ist der fachlich anspruchsvollste Teil jedes Antrags. Beispiele nach Branchen finden Sie auf der Startseite.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

KMUGrößere Unternehmen
Fördersatz35 % der förderfähigen Aufwendungen25 % der förderfähigen Aufwendungen
Bemessungsgrundlagebis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr (je Unternehmen bzw. Unternehmensverbund)bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr (je Unternehmen bzw. Unternehmensverbund)
Zulage je Jahr, maximal4,2 Mio. €3,0 Mio. €

Als förderfähige Aufwendungen zählen insbesondere:

  • Personalkosten der Mitarbeitenden, die an Entwicklungsvorhaben arbeiten (anteilig nach Arbeitszeit)
  • Eigenleistung von Einzelunternehmern und Mitunternehmern (Gesellschaftern einer Personengesellschaft): 100 € je Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche
  • Auftragsforschung: 70 % des Entgelts sind ansetzbar
  • eine Gemeinkostenpauschale von 20 % auf die förderfähigen Kosten, für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben, ohne Einzelnachweis

Rechenbeispiel (KMU, ein Antragsjahr): 320.000 € Personalkosten plus 20 % Gemeinkostenpauschale (64.000 €) ergeben eine Bemessungsgrundlage von 384.000 €. Bei 35 % beträgt die Forschungszulage 134.400 €. Das ist eine Überschlagsrechnung; die tatsächliche Höhe hängt von der Abgrenzung der Vorhaben und Ihrer Kostenstruktur ab. Mit dem Förderrechner können Sie eigene Werte durchspielen.

Wie läuft der Antrag ab?

  1. Vorhaben abgrenzen und beschreiben. Welche Projekte erfüllen die Kriterien, und wie sind sie technisch begründet?
  2. Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Sie prüft, ob es sich um Forschung und Entwicklung handelt. Der Antrag ist gebührenfrei, die übliche Bearbeitungsdauer liegt bei etwa drei Monaten.
  3. Antrag auf die Zulage beim Finanzamt. Mit der Bescheinigung wird die Zulage festgesetzt, auf die Steuerschuld angerechnet oder ausgezahlt.

Antragsberechtigt ist gesetzlich nur das Unternehmen selbst. Eingereicht wird deshalb über Ihren Zugang oder Ihre Steuerkanzlei. Fundament bereitet den Antrag vollständig vor und begleitet Rückfragen der Bescheinigungsstelle und des Finanzamts.

Wie lange kann man rückwirkend beantragen?

Anträge sind rückwirkend möglich, bis zu vier Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind. Wer mehrere Jahre gleichzeitig geltend macht, kommt in der Praxis auf das größte Volumen.

Worauf es bei der Dokumentation ankommt

  • Vorhabensbeschreibungen, die die technische Unsicherheit nachvollziehbar belegen, statt ein Vorhaben „passend zu machen"
  • belastbare Stundennachweise statt geschätzter Größen
  • eine saubere Trennung zwischen förderfähiger Entwicklung und laufender Produktion oder Kundenanpassung
  • alle möglichen Antragsjahre im Blick, nicht nur das laufende

Was kostet die Begleitung durch Fundament?

Erstgespräch und Potenzialanalyse sind kostenfrei, es gibt keine Vorkasse. Das Honorar ist erfolgsabhängig und wird erst nach Bewilligung fällig. Die Höhe besprechen wir im Erstgespräch und halten sie schriftlich fest, bevor Sie unterschreiben. Eine Erfolgsgarantie geben wir nicht: Über die Förderfähigkeit entscheiden die Bescheinigungsstelle und das Finanzamt.

Weiterführend

Vertiefend: Änderungen 2026 · Software-Unternehmen · rückwirkend beantragen · Gründe für abgelehnte Anträge · Rückfrage und Widerspruch

Stand der Angaben: Oktober 2026. Maßgeblich sind das Forschungszulagengesetz und die Hinweise der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Unternehmen erhalten einen Anteil ihrer förderfähigen Aufwendungen als Zulage: 35 % für kleine und mittlere Unternehmen, 25 % für größere. Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet oder ausgezahlt.

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Entscheidend ist nicht, wer Sie sind, sondern ob Ihr Vorhaben die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt. Antragsberechtigt ist gesetzlich nur das Unternehmen selbst beziehungsweise eine bevollmächtigte Person über den eigenen elektronischen Zugang.

Kann man die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

In der Regel ja. Anträge sind rückwirkend möglich, bis zu vier Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind. In der Praxis ist das der Fall mit dem größten Volumen, weil mehrere Jahre gleichzeitig geltend gemacht werden können.

Gilt die Forschungszulage auch für Software?

Ja, sofern technische Unsicherheit besteht: wenn also zu Beginn nicht feststand, ob und wie sich das Ergebnis erreichen lässt. Die Anwendung bekannter Verfahren zählt nicht, die Entwicklung neuer Architekturen, Algorithmen oder Verfahren sehr wohl.

Gibt es die Forschungszulage auch für größere Unternehmen?

Ja. Für Unternehmen oberhalb der KMU-Schwelle (ab 250 Mitarbeitenden bzw. 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme) beträgt der Satz 25 % statt 35 %. Die Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr gilt unverändert, sodass bis zu 3,0 Mio. € Zulage jährlich möglich sind.

Wie viel Aufwand entsteht bei uns im Haus?

Erfahrungsgemäß fünf bis acht Stunden je Antragsjahr: im Wesentlichen zwei Gespräche mit den beteiligten Entwicklern, die Bereitstellung von Kostendaten und Ihre Freigabe. Vorhabensbeschreibungen und Nachweise erstellen wir.

Nächster Schritt

Passt das für Ihr Unternehmen?

Fünfzehn Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Sie müssen nichts vorbereiten, es genügt, wenn Sie kurz beschreiben, woran Sie arbeiten.