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Forschungszulage 2026: Änderungen für den Mittelstand im Überblick

Zusammenfassung: Für Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 entstehen, beträgt die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage höchstens 12 Millionen Euro (bisher 10 Millionen Euro). Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben, gilt zusätzlich eine Pauschale von 20 Prozent für Gemein- und Betriebskosten. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 35 Prozent.

Kernaussagen

  • Die Bemessungsgrundlage steigt für nach dem 31.12.2025 entstandene förderfähige Aufwendungen auf höchstens 12 Mio. € (§ 3 Abs. 5 FZulG).
  • Die Gemeinkostenpauschale von 20 % gilt nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben (§ 3 Abs. 3b FZulG).
  • Eine Anhebung der beihilferechtlichen Höchstgrenze von 15 auf 25 Mio. € ist als Gesetzentwurf geplant, aber noch nicht in Kraft.

1. Was ist die Forschungszulage und worauf beruht sie?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Ein Wettbewerb oder eine Ausschreibung findet nicht statt: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Zulage beantragen. Sie wird auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Übersteigt sie die Steuer, wird der Überschuss ausgezahlt (§ 10 FZulG).

2. Welche Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2026?

RegelungInhaltAnwendungsbereichRechtsgrundlage
Bemessungsgrundlagehöchstens 12 Mio. € (zuvor 10 Mio. € seit 28.03.2024)nach dem 31.12.2025 entstandene förderfähige Aufwendungen§ 3 Abs. 5 FZulG
Pauschale für Gemein- und Betriebskosten20 % der förderfähigen Aufwendungen des WirtschaftsjahresVorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben§ 3 Abs. 3b FZulG
Fördersatz25 %; KMU können eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte beantragen (35 %)Anspruchsberechtigte; KMU nach Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung§ 4 Abs. 1 FZulG
Auftragsforschung70 % des Entgelts förderfähigAufträge nach dem 27.03.2024§ 3 Abs. 4 FZulG
Eigenleistung100 € je Arbeitsstunde, höchstens 40 Stunden pro WocheEinzelunternehmer und Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft§ 3 Abs. 3 FZulG

Zum Zeitpunkt der Einführung der Stundensatzregelung für Eigenleistungen liegt keine geprüfte Angabe vor. Die Tabelle gibt den geltenden Gesetzestext wieder.

3. Welche Bedeutung haben die Änderungen für mittelständische Unternehmen?

Rechnerisch ergibt sich bei einer Bemessungsgrundlage von 12 Millionen Euro ein Höchstwert von 3 Millionen Euro Zulage bei 25 Prozent, für KMU von 4,2 Millionen Euro bei 35 Prozent. Dies ist ein theoretischer Rahmen und kein typischer Wert; die tatsächliche Zulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen des einzelnen Vorhabens.

In der Praxis bedeutsamer ist die Pauschale: Gemein- und Betriebskosten müssen insoweit nicht einzeln nachgewiesen werden.

4. Gilt die Pauschale auch für bereits laufende Vorhaben?

Nach dem Gesetzeswortlaut gilt die Pauschale ausschließlich für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben (§ 3 Abs. 3b FZulG). Für früher begonnene Vorhaben gilt sie nicht. Ob ein Vorhaben als neu oder als Fortsetzung eines früheren Vorhabens zu bewerten ist, sollte im Einzelfall mit der steuerlichen Beratung geklärt werden.

5. Welche weiteren Änderungen sind geplant?

Ein Gesetzentwurf (Jahressteuergesetz 2026) sieht vor, die beihilferechtliche Höchstgrenze je Unternehmen und Vorhaben von 15 auf 25 Millionen Euro anzuheben, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Zudem soll die Festsetzungsfrist gehemmt werden, wenn das Bescheinigungsverfahren die reguläre Frist überschreitet. Das Bundeskabinett hat den Entwurf nach Angaben einer Steuerberatungskanzlei am 12. August 2026 beschlossen. Nach dem Stand vom 13. Oktober 2026 sind beide Änderungen noch nicht in Kraft. Der aktuelle Stand sollte vor Entscheidungen beim Bundesministerium der Finanzen geprüft werden.

6. Wie verläuft das Antragsverfahren?

Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dass das Vorhaben förderfähig ist. Das Verfahren ist digital und kostenfrei; die Entscheidung soll nach Angaben der BSFZ spätestens drei Monate nach Antragstellung vorliegen. Anschließend wird der Antrag beim Finanzamt gestellt, das die Zulage durch Forschungszulagenbescheid festsetzt (§§ 5, 6, 10 FZulG). Antragsberechtigt ist das Unternehmen.

7. Einordnung durch die Fundament GmbH

Die Fundament GmbH berät Unternehmen zu Fördermitteln, einen Schwerpunkt bildet die Forschungszulage. Das Honorar ist erfolgsabhängig, Vorkasse wird nicht verlangt. Vor der Beauftragung wird die Förderfähigkeit des Vorhabens geprüft und offen mitgeteilt, auch wenn das Ergebnis negativ ausfällt. Antragsberechtigt bleibt das Unternehmen; die Fundament GmbH bereitet die fachlichen Unterlagen vor, das Unternehmen prüft und gibt frei.

Häufige Fragen

Entscheidet die Branche über die Förderfähigkeit?

Nein. Maßgeblich ist das Vorhaben: Es muss neues Wissen anstreben, mit technisch-wissenschaftlicher Unsicherheit verbunden sein und systematisch ablaufen.

Entstehen Kosten für die Bescheinigung?

Beantragung und Ausstellung der Bescheinigung sind kostenfrei. Für weitere Bescheinigungen im selben Wirtschaftsjahr können Gebühren anfallen (§ 6 Abs. 5 FZulG).

Wie lange dauert das Bescheinigungsverfahren?

Nach Angaben der BSFZ höchstens drei Monate ab Antragstellung. Für das Verfahren beim Finanzamt nennt die BSFZ keine Frist.

Ist ein Antrag auch für vergangene Jahre möglich?

Ja, innerhalb der Vierjahresfrist. Einzelheiten enthält der Beitrag Forschungszulage rückwirkend beantragen.

Über den Autor

Franz-Josef Kaiser ist Gründer und Geschäftsführer der Fundament GmbH, einer Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschungszulage. In seiner früheren beruflichen Tätigkeit begleitete er über 20 Förderprojekte. Die Angabe beschreibt seine persönliche Berufserfahrung und ist keine Erfolgsbilanz der Fundament GmbH.

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 19.10.2026.

Quellen

  • Forschungszulagengesetz (FZulG), §§ 3, 4, 5, 6, 10: gesetze-im-internet.de/fzulg
  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Häufige Fragen: bescheinigung-forschungszulage.de/faq
  • Fachbeitrag einer Steuerberatungsgesellschaft zum Jahressteuergesetz 2026 und zur Forschungszulage (veröffentlicht 24.08.2026, aktualisiert 13.10.2026)

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