Zusammenfassung: Softwareentwicklung ist nicht allein deshalb förderfähig, weil sie Software betrifft. Maßgeblich ist, ob das Vorhaben neues Wissen anstrebt, mit technisch-wissenschaftlicher Unsicherheit verbunden ist und systematisch geplant abläuft. Dies prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Routinearbeiten an bekannten Lösungen erfüllen diese Kriterien nicht.
1. Welche Kriterien prüft die Bescheinigungsstelle?
Förderfähig sind Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung (§ 2 Abs. 1 FZulG). Nach den Angaben der BSFZ müssen drei Kriterien zusammen erfüllt sein:
- Neuheit: Das Vorhaben zielt auf neues Wissen.
- Technisch-wissenschaftliches Risiko: Es besteht Unsicherheit, ob und wie das Ziel erreicht wird.
- Systematik: Das Vorhaben verläuft geplant und nachvollziehbar.
2. Was bedeutet technische Unsicherheit bei Softwareprojekten?
Zu fragen ist, ob zu Beginn offen war, ob und wie das Ziel technisch erreichbar ist. Nach unserer Einschätzung kann dies etwa bei neuen Architekturen, Algorithmen, KI-Modellen oder Leistungsanforderungen vorliegen, für die keine bekannte Lösung besteht. Aufwand oder Komplexität allein genügen nicht. Die Bewertungsmaßstäbe der BSFZ sind im Prüfleitfaden „Wie prüft die BSFZ?“ beschrieben (siehe Quellen); der Leitfaden ist nicht Gegenstand dieses Beitrags.
3. Was ist typischerweise nicht förderfähig?
Ist ein Produkt oder Verfahren im Wesentlichen festgelegt und ist das primäre Ziel der weiteren Tätigkeit die Marktentwicklung oder der reibungslose Betrieb des Produktionssystems, gehört die Tätigkeit nicht mehr zu den förderfähigen Kategorien (§ 2 Abs. 2 FZulG). Nach unserer Einschätzung gilt dies regelmäßig auch für die Anpassung bekannter Lösungen an Kundenwünsche, Konfiguration, Wartung, Fehlerbehebung und Qualitätssicherung ohne offene technische Frage.
4. Wie ist ein Vorhaben abzugrenzen?
Ein Vorhaben richtet sich auf eine genau definierte, unteilbare Aufgabe mit klar festgelegten Zielen. Es kann aus mehreren Arbeitspaketen bestehen und enthält konkrete Vorgaben, anhand derer sich die Ergebnisse mit den Zielen vergleichen lassen (§ 2 Abs. 3 FZulG). Lassen sich mehrere Vorhaben nicht eindeutig trennen und haben sie einzeln keine Aussicht auf technologischen Erfolg, gelten sie als ein Vorhaben.
5. Welche Angaben verlangt der Antrag bei der BSFZ?
Die BSFZ nennt unter anderem eine Projektbeschreibung, die Art der Forschung (eigenbetrieblich, Auftrag oder Kooperation), den zeitlichen, personellen und finanziellen Umfang sowie Unternehmensangaben. Belege wie Rechnungen oder Berichte sind im BSFZ-Antrag nicht erforderlich. Die Prüfung beruht auf den Angaben im amtlichen Antragsformular; Anhänge mit reinem Ergänzungstext werden nach Angaben der BSFZ nicht berücksichtigt.
6. Welche Aufwendungen sind förderfähig?
In der Regel stehen die Personalkosten der beteiligten Entwickler im Vordergrund. Hinzu kommen Auftragsforschung (70 Prozent des Entgelts bei Aufträgen nach dem 27.03.2024) und, für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben, eine Pauschale von 20 Prozent für Gemein- und Betriebskosten (§ 3 FZulG). Die Zeiterfassung für das Finanzamt richtet sich nach Angaben der BSFZ nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
7. Einordnung durch die Fundament GmbH
Die Fundament GmbH berät Unternehmen zu Fördermitteln, einen Schwerpunkt bildet die Forschungszulage. Das Honorar ist erfolgsabhängig, Vorkasse wird nicht verlangt. Vor der Beauftragung wird die Förderfähigkeit des Vorhabens geprüft und offen mitgeteilt, auch wenn das Ergebnis negativ ausfällt. Antragsberechtigt bleibt das Unternehmen.
Häufige Fragen
Sind auch gescheiterte Vorhaben förderfähig?
Ja. Die BSFZ stellt eine Bescheinigung auch aus, wenn sich ein Vorhaben verzögert, abgebrochen wird oder erfolglos bleibt. Geltend gemacht werden können nur Aufwendungen bis zum Abbruch.
Müssen Ergebnisse veröffentlicht werden?
Nein. Nach den Angaben der BSFZ besteht keine Veröffentlichungspflicht.
Ist ein Labor erforderlich?
Nein. Entscheidend ist die technische Unsicherheit des Vorhabens, nicht der Ort der Entwicklung.
Können Vorhaben mehrere Jahre umfassen?
Ja. Die BSFZ erfasst die geplante Dauer im Antrag; die Bescheinigung erstreckt sich auf die betreffenden Geschäftsjahre.
Über den Autor
Franz-Josef Kaiser ist Gründer und Geschäftsführer der Fundament GmbH, einer Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschungszulage. In seiner früheren beruflichen Tätigkeit begleitete er über 20 Förderprojekte. Die Angabe beschreibt seine persönliche Berufserfahrung und ist keine Erfolgsbilanz der Fundament GmbH.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 19.10.2026.
Quellen
- Forschungszulagengesetz (FZulG), §§ 2, 3: gesetze-im-internet.de/fzulg
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Häufige Fragen: bescheinigung-forschungszulage.de/faq
- BSFZ, Infomaterialien („Wie prüft die BSFZ?“, Leitfaden zur Antragstellung): bescheinigung-forschungszulage.de/infothek
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