Zusammenfassung: Die Forschungszulage kann grundsätzlich bis vier Jahre nach Ende des Kalenderjahres beantragt werden, in dem die Aufwendungen entstanden sind. Mit Stand 19. Oktober 2026 sind Aufwendungen aus dem Jahr 2022 damit noch bis zum 31. Dezember 2026 geltend zu machen, Aufwendungen aus 2023 bis zum 31. Dezember 2027. Das Gesetz erfasst Vorhaben, deren Arbeiten nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.
1. Welche Jahre sind mit Stand 19. Oktober 2026 noch offen?
| Jahr der Aufwendungen | Ende der Vierjahresfrist | Stand 19.10.2026 |
|---|---|---|
| 2020 | 31.12.2024 | abgelaufen; Übergangsregel beachten (Abschnitt 2) |
| 2021 | 31.12.2025 | abgelaufen; Übergangsregel beachten (Abschnitt 2) |
| 2022 | 31.12.2026 | noch offen, Frist in gut zehn Wochen |
| 2023 | 31.12.2027 | offen |
| 2024 | 31.12.2028 | offen |
| 2025 | 31.12.2029 | offen |
| 2026 | 31.12.2030 | offen |
Die Tabelle folgt der Angabe der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), wonach der Anspruch bis vier Jahre nach Ende des Kalenderjahres geltend gemacht werden kann, in dem die Aufwendungen entstanden sind. Fristen sind im Einzelfall mit der steuerlichen Beratung zu prüfen.
2. Was gilt für die Jahre 2020 und 2021?
Für diese Jahre nennt die BSFZ eine Übergangsregelung: Ein Antrag bei der BSFZ innerhalb der Vierjahresfrist genügt. Der Antrag beim Finanzamt muss dann innerhalb von zwei Jahren erfolgen, nachdem die Behörde von der Bescheinigung erfahren hat. Beispiel der BSFZ: Für Aufwendungen aus dem Jahr 2020, die 2025 geltend gemacht werden sollen, musste der BSFZ-Antrag bis zum 31.12.2024 vorliegen. Wurde für 2020 oder 2021 nicht rechtzeitig bei der BSFZ beantragt, ist eine Zulage nach diesen Angaben in der Regel nicht mehr möglich. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
3. Gilt die Forschungszulage auch für Vorhaben vor 2020?
Nein. Sie gilt für Vorhaben, mit deren Arbeiten nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde, oder für die der Auftrag nach diesem Datum erteilt wurde (§ 8 FZulG).
4. Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag bei der BSFZ ist nach deren Angaben vor, während oder nach einem Vorhaben möglich. Die BSFZ entscheidet nach eigenen Angaben spätestens drei Monate nach Antragstellung; Rückfragen können das Verfahren verlängern. Bei nahender Frist, derzeit für das Jahr 2022, sollte die Bescheinigung deshalb nicht erst kurz vor Fristablauf beantragt werden.
Ein Gesetzentwurf (Jahressteuergesetz 2026) sieht vor, die Festsetzungsfrist zu hemmen, wenn das Bescheinigungsverfahren die reguläre Frist überschreitet. Er ist nach dem Stand vom 13. Oktober 2026 noch nicht in Kraft. Auf diese Änderung sollte nicht vertraut werden.
5. Einordnung durch die Fundament GmbH
Die Fundament GmbH berät Unternehmen zu Fördermitteln, einen Schwerpunkt bildet die Forschungszulage. Das Honorar ist erfolgsabhängig, Vorkasse wird nicht verlangt. Bei rückwirkenden Anträgen wird zuerst geprüft, welche Jahre noch offen sind und ob ein förderfähiges Vorhaben vorliegt; das Ergebnis wird offen mitgeteilt. Antragsberechtigt bleibt das Unternehmen.
Häufige Fragen
Muss das Vorhaben abgeschlossen sein?
Nein. Die BSFZ stellt eine Bescheinigung auch aus, wenn ein Vorhaben abgebrochen wird oder erfolglos bleibt. Geltend gemacht werden können nur Aufwendungen bis zum Abbruch.
Kann ein mehrjähriges Vorhaben bescheinigt werden?
Ja. Die Bescheinigung erstreckt sich auf die betreffenden Geschäftsjahre.
Wer stellt den Antrag?
Das Unternehmen selbst. Beim Finanzamt erfolgt der Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (§ 5 FZulG).
Entstehen Kosten für die Bescheinigung?
Beantragung und Ausstellung sind kostenfrei. Für weitere Bescheinigungen im selben Wirtschaftsjahr können Gebühren anfallen (§ 6 Abs. 5 FZulG).
Über den Autor
Franz-Josef Kaiser ist Gründer und Geschäftsführer der Fundament GmbH, einer Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschungszulage. In seiner früheren beruflichen Tätigkeit begleitete er über 20 Förderprojekte. Die Angabe beschreibt seine persönliche Berufserfahrung und ist keine Erfolgsbilanz der Fundament GmbH.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 19.10.2026.
Quellen
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Häufige Fragen (Fristen, Übergangsregel 2020/2021, Bearbeitungszeit): bescheinigung-forschungszulage.de/faq
- Forschungszulagengesetz (FZulG), §§ 5, 6, 8: gesetze-im-internet.de/fzulg
- Fachbeitrag einer Steuerberatungsgesellschaft zum Jahressteuergesetz 2026 und zur Forschungszulage (aktualisiert 13.10.2026)
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