Zusammenfassung: Nach unserer Einschätzung scheitern Anträge auf Forschungszulage meist nicht am Vorhaben selbst, sondern daran, dass die Prüfkriterien im Antrag nicht erkennbar werden: neues Wissen, technische Unsicherheit und systematisches Vorgehen. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft nach eigenen Angaben ausschließlich die Angaben im amtlichen Antragsformular.
1. Welche Kriterien muss ein Vorhaben erfüllen?
Förderfähig sind Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung (§ 2 Abs. 1 FZulG). Nach den Angaben der BSFZ müssen Neuheit, technisch-wissenschaftliches Risiko und ein systematisches, geplantes Vorgehen zusammen vorliegen.
2. Woran kann ein Antrag scheitern?
Die folgenden Punkte leiten sich aus dem Gesetz und den Angaben der BSFZ ab. Eine Statistik zu Ablehnungsgründen liegt nicht vor.
2.1 Technische Unsicherheit ist nicht erkennbar
Beschrieben wird, was entwickelt wurde, nicht, was zu Beginn offen war. Abhilfe: Die konkrete technische Frage benennen, die mit bekanntem Wissen nicht zu beantworten war, und begründen, warum.
2.2 Bekanntes Wissen wird angewendet
Wer eine bekannte Lösung auf einen neuen Anwendungsfall überträgt, strebt kein neues Wissen an. Abhilfe: Darlegen, worin sich das Vorhaben vom Stand der Technik unterscheidet.
2.3 Das Vorgehen ist nicht systematisch dargestellt
Ohne Ziele, Arbeitspakete und Zeitplan bleibt offen, ob das Vorhaben geplant verlief. Abhilfe: Das Vorhaben in Arbeitspakete mit klaren Zielen gliedern.
2.4 Das Vorhaben ist nicht sauber abgegrenzt
Das Gesetz verlangt eine genau definierte, unteilbare Aufgabe mit klar festgelegten Zielen und konkreten Vorgaben, an denen sich die Ergebnisse messen lassen (§ 2 Abs. 3 FZulG). Abhilfe: Beginn und Ende des Vorhabens sowie die Erfolgsmessung festlegen.
2.5 Marktentwicklung statt Entwicklung
Ist ein Produkt im Wesentlichen festgelegt und ist das Ziel die Marktentwicklung oder der reibungslose Betrieb des Produktionssystems, ist die Tätigkeit nicht mehr förderfähig (§ 2 Abs. 2 FZulG). Abhilfe: Entwicklungsarbeit von Vertrieb, Rollout und Betrieb trennen.
2.6 Wesentliche Angaben stehen nur im Anhang
Die BSFZ prüft nach ihren Angaben auf Grundlage des amtlichen Antragsformulars. Anhänge mit reinem Ergänzungstext werden nicht berücksichtigt. Abhilfe: Alles Entscheidende gehört in die Felder des Formulars.
2.7 Formale Punkte im Verfahren beim Finanzamt
Auch bei vorliegender Bescheinigung setzt das Finanzamt die Zulage durch Bescheid fest (§ 10 FZulG). Für die Zeiterfassung verweist die BSFZ auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Abhilfe: Arbeitszeiten der Beteiligten von Beginn an nachvollziehbar führen und die Vierjahresfrist beachten.
3. Einordnung durch die Fundament GmbH
Die Fundament GmbH berät Unternehmen zu Fördermitteln, einen Schwerpunkt bildet die Forschungszulage. Das Honorar ist erfolgsabhängig, Vorkasse wird nicht verlangt. Vor der Beauftragung wird die Förderfähigkeit geprüft und offen mitgeteilt, auch wenn das Ergebnis negativ ausfällt. Antragsberechtigt bleibt das Unternehmen; die Fundament GmbH bereitet die fachlichen Unterlagen vor, das Unternehmen prüft und gibt frei.
Häufige Fragen
Ist ein gescheitertes Vorhaben förderfähig?
Ja. Misserfolg oder Abbruch schließen eine Bescheinigung nicht aus. Geltend gemacht werden können Aufwendungen bis zum Abbruch.
Müssen Belege eingereicht werden?
Im Antrag bei der BSFZ nicht: Rechnungen, Verträge und Berichte sind nach Angabe der BSFZ nicht erforderlich.
Welche Möglichkeiten bestehen nach einer Ablehnung?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Widerspruch eingelegt werden. Einzelheiten enthält der Beitrag Rückfrage, Widerspruch oder Teilablehnung.
Wer stellt den Antrag?
Das Unternehmen selbst.
Über den Autor
Franz-Josef Kaiser ist Gründer und Geschäftsführer der Fundament GmbH, einer Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschungszulage. In seiner früheren beruflichen Tätigkeit begleitete er über 20 Förderprojekte. Die Angabe beschreibt seine persönliche Berufserfahrung und ist keine Erfolgsbilanz der Fundament GmbH.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 19.10.2026.
Quellen
- Forschungszulagengesetz (FZulG), §§ 2, 10: gesetze-im-internet.de/fzulg
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Häufige Fragen: bescheinigung-forschungszulage.de/faq
- BSFZ, Infomaterialien („Wie prüft die BSFZ?“, Leitfaden zur Antragstellung): bescheinigung-forschungszulage.de/infothek
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