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Rückfrage, Widerspruch oder Teilablehnung bei der Forschungszulage: Fristen und Vorgehen

Zusammenfassung: Eine Rückfrage der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist keine Ablehnung. Sie ist zügig und sachlich anhand der Angaben im Antragsformular zu beantworten. Wird ein Projekt nicht bescheinigt, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden, elektronisch über das Antragsportal.

1. Was bedeutet eine Rückfrage der BSFZ?

Die BSFZ kann während der Prüfung ergänzende Unterlagen anfordern und im Einzelfall vor Ort prüfen. In besonderen Fällen kann sie externe Gutachter hinzuziehen, sofern der Antragsteller bei der Antragstellung nicht widersprochen hat; ein Nachteil entsteht nach Angaben der BSFZ aus dem Widerspruch nicht. Die Entscheidung soll spätestens drei Monate nach Antragstellung vorliegen, gerechnet ab der Eingangsbestätigung.

2. Wie ist eine Rückfrage zu beantworten?

  • Die gestellte Frage genau und vollständig beantworten.
  • Auf die Kriterien Bezug nehmen: neues Wissen, technisch-wissenschaftliches Risiko, systematisches Vorgehen.
  • Beachten, dass die Prüfung auf dem amtlichen Antragsformular beruht; Anhänge mit reinem Ergänzungstext werden nach Angaben der BSFZ nicht berücksichtigt.
  • Antwort vor dem Versand gemeinsam mit den beteiligten Entwicklern und dem Antragsteller prüfen.

3. Was ist eine Teilablehnung?

Die Bescheinigung bestätigt je Projekt, dass die Voraussetzungen des § 2 FZulG erfüllt sind, und begründet dies (§ 6 Abs. 2 FZulG). Umfasst ein Antrag mehrere Projekte, kann deshalb ein Teil bescheinigt und ein anderer nicht bescheinigt werden. Für die bescheinigten Projekte kann die Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden.

4. Wie wird Widerspruch eingelegt?

  • Frist: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung.
  • Form: elektronisch über das Antragsportal der BSFZ.
  • Umfang: Die Begründung kann nach Angaben der BSFZ 4.000 Zeichen je Projekt umfassen.
  • Inhalt: Auf die Ablehnungsgründe eingehen und darlegen, wo die Kriterien erfüllt sind.

5. Kann stattdessen ein neuer Antrag gestellt werden?

Für andere oder überarbeitete Projekte können weitere Bescheinigungen beantragt werden. Die BSFZ bezeichnet Antragstellung und Ausstellung als kostenfrei. Nach dem Gesetz ist die erste Bescheinigung für ein Wirtschaftsjahr gebührenfrei; für weitere Bescheinigungen im selben Wirtschaftsjahr können Gebühren anfallen (§ 6 Abs. 5 FZulG). Dies ist vor einem Folgeantrag mit der BSFZ zu klären.

6. Welche Fristen sind zu beachten?

Die Forschungszulage kann grundsätzlich bis vier Jahre nach Ende des Kalenderjahres beantragt werden, in dem die Aufwendungen entstanden sind. Ein Widerspruchsverfahren benötigt Zeit; es ist daher früh zu prüfen, wie viel Zeit bis zum Fristende verbleibt (siehe Beitrag Forschungszulage rückwirkend beantragen). Ein Gesetzentwurf sieht eine Hemmung der Festsetzungsfrist bei langen Bescheinigungsverfahren vor; er ist nach dem Stand vom 13. Oktober 2026 noch nicht in Kraft.

7. Was gilt bei Rückfragen des Finanzamts?

Das Finanzamt setzt die Forschungszulage durch Forschungszulagenbescheid fest (§ 10 FZulG). Der Antrag wird nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz gestellt und muss die bescheinigten Projekte und die förderfähigen Aufwendungen so genau bezeichnen, dass eine Prüfung möglich ist (§ 5 FZulG). Zeitnachweise der Beteiligten sind bereitzuhalten; die BSFZ verweist hierzu auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

8. Einordnung durch die Fundament GmbH

Die Fundament GmbH berät Unternehmen zu Fördermitteln, einen Schwerpunkt bildet die Forschungszulage. Das Honorar ist erfolgsabhängig, Vorkasse wird nicht verlangt. Bei Rückfragen und Ablehnungen wird die Begründung fachlich vorbereitet; Antragsteller und Widerspruchsführer bleibt das Unternehmen.

Häufige Fragen

Ist eine Rückfrage ein negatives Signal?

Nein. Sie bedeutet, dass die BSFZ eine Angabe genauer nachvollziehen möchte.

Verlängert eine Rückfrage die Entscheidungsfrist?

Die BSFZ nennt spätestens drei Monate nach Antragstellung. Wie sich Rückfragen auf diese Zeit auswirken, nennt sie nicht ausdrücklich; Reserve ist einzuplanen.

Wer legt den Widerspruch ein?

Das Unternehmen als Antragsteller. Beratung kann die Begründung vorbereiten.

Über den Autor

Franz-Josef Kaiser ist Gründer und Geschäftsführer der Fundament GmbH, einer Fördermittelberatung mit Schwerpunkt Forschungszulage. In seiner früheren beruflichen Tätigkeit begleitete er über 20 Förderprojekte. Die Angabe beschreibt seine persönliche Berufserfahrung und ist keine Erfolgsbilanz der Fundament GmbH.

Kontakt

Ein kostenfreies Erstgespräch (15 Minuten) mit Franz-Josef Kaiser dient der Besprechung des Vorgehens bei Rückfrage oder Ablehnung: Fördermittelberatung auf Erfolgsbasis, fundamentgroup.de/forschungszulage

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 19.10.2026.

Quellen

  • Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Häufige Fragen (Rückfragen, Widerspruch, Kosten, Fristen): bescheinigung-forschungszulage.de/faq
  • Forschungszulagengesetz (FZulG), §§ 5, 6, 10: gesetze-im-internet.de/fzulg
  • Fachbeitrag einer Steuerberatungsgesellschaft zum Jahressteuergesetz 2026 und zur Forschungszulage (aktualisiert 13.10.2026)

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