Wann liegt Forschung und Entwicklung im Maschinen- und Anlagenbau vor?
Entscheidend ist nicht die Branche, sondern das Vorhaben: Es muss neues Wissen anstreben, mit technisch-wissenschaftlicher Unsicherheit verbunden sein und geplant ablaufen. So lauten die drei Kriterien der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Typische Beispiele im Maschinen- und Anlagenbau:
- neue Steuerungs- und Regelungskonzepte, deren Verhalten unter Last nicht vorhersehbar war
- Prototypen einer Anlage mit neuartiger Prozessführung, bei der unklar war, ob sie die geforderten Leistungswerte erreicht
- Automatisierungslösungen für Abläufe, die mit bekannten Mitteln nicht zu lösen waren
- neue Fügeverfahren oder Fertigungsverfahren für Werkstoffkombinationen ohne verlässliche Auslegungsregel
- Sonderkonstruktionen mit unerprobten Lastannahmen, bei denen erst Versuche die Machbarkeit zeigten
Was im Maschinen- und Anlagenbau meist nicht gefördert wird
- Konstruktion nach Norm und Variantenkonstruktion ohne offene technische Frage
- Kundenanpassungen bestehender Maschinen
- Wartung, Service, Fehlerbehebung und Qualitätssicherung im laufenden Betrieb
- Optimierung der Montage oder Logistik ohne technische Unsicherheit
Die Abgrenzung zwischen Entwicklung und Routine ist der fachlich anspruchsvollste Teil jedes Antrags. Sie entscheidet in der Praxis darüber, ob ein Vorhaben bescheinigt wird.
Typische Konstellationen im Maschinenbau
Im Sonderanlagenbau entsteht vieles im Kundenauftrag. Dann ist zu klären, ob ein Vorhaben auf eigenes Risiko entwickelt wird oder im Auftrag eines Dritten; davon hängt ab, wer die Zulage beanspruchen kann. Bei mehrjährigen Entwicklungen lassen sich häufig mehrere Antragsjahre gleichzeitig geltend machen, auch rückwirkend bis zu vier Jahre nach Ende des Kalenderjahres der Aufwendungen. Auch kleine Entwicklungsteams kommen in Frage.
Worauf es bei der Dokumentation ankommt
- Versuchspläne, Messreihen und Prüfberichte, die zeigen, was zu Beginn offen war
- Konstruktionsstände und Entscheidungen, warum eine Lösung verworfen wurde
- Stundennachweise je Vorhaben statt geschätzter Größen
- eine saubere Trennung zwischen Entwicklung und Serienkonstruktion oder Kundenprojekt
Was die Forschungszulage im Maschinen- und Anlagenbau bringen kann
- Fördersatz 25 %, für kleine und mittlere Unternehmen 35 % der förderfähigen Aufwendungen
- Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr
- Auftragsforschung: 70 % des Entgelts ansetzbar
- Gemeinkostenpauschale von 20 % für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben
Mit dem Förderrechner können Sie eine Überschlagsrechnung mit eigenen Werten durchspielen. Ob Ihr Vorhaben in Frage kommt, zeigt der kostenfreie Förder-Check.
So arbeitet Fundament
- Erstgespräch (15 Minuten, kostenfrei): Wir ordnen ein, ob und welche Vorhaben in Frage kommen.
- Analyse: Wir grenzen die förderfähigen Vorhaben ab und rechnen die zu erwartende Höhe vor.
- Aufbereitung: Gespräche mit Ihren Entwicklern, Vorhabensbeschreibungen sowie Kosten- und Stundennachweise.
- Einreichung: Antragsberechtigt ist das Unternehmen; wir bereiten vollständig vor und begleiten Rückfragen.
Das Honorar ist erfolgsabhängig und entsteht erst nach Bewilligung, ohne Vorkasse. Eine Erfolgsgarantie geben wir nicht: Über die Förderfähigkeit entscheiden die Bescheinigungsstelle und das Finanzamt.
Weiterführend
Stand der Angaben: 4. November 2026. Maßgeblich sind das Forschungszulagengesetz und die Hinweise der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.