Startseite / Forschungszulage Rechner
Forschungszulage Rechner: Zulage nach den Regeln ab 2026 berechnen
Geben Sie Ihre Personalkosten für Entwicklung ein und sehen Sie sofort, welche Forschungszulage grob zu erwarten ist: für kleine und mittlere Unternehmen (35 %) und größere Unternehmen (25 %).
Was Ihr Unternehmen realistisch erwarten kann.
Überschlagsrechnung nach den ab 2026 geltenden Regeln. Die Gemeinkostenpauschale von 20 % gilt nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben; sie ist deshalb nur für das laufende Jahr angesetzt, weitere Antragsjahre ohne Pauschale und mit gleichen Personalkosten. Die tatsächliche Höhe hängt von der Abgrenzung der Vorhaben und Ihrer Kostenstruktur ab und wird in der kostenfreien Analyse ermittelt, nicht hier. Eine Erfolgsgarantie ist damit nicht verbunden.
So wird gerechnet
- Eigene Personalkosten der Mitarbeitenden, die an Entwicklungsvorhaben arbeiten, anteilig nach Arbeitszeit.
- Auftragsforschung: 70 % des Entgelts sind ansetzbar.
- Gemeinkostenpauschale von 20 %, aber nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben. Der Rechner setzt sie deshalb nur für das laufende Jahr an.
- Bemessungsgrundlage höchstens 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr, Fördersatz 25 %, für KMU 35 %.
Wer nicht sicher ist, ob das eigene Vorhaben überhaupt förderfähig ist, beginnt mit dem Förder-Check. Die rechtlichen Grundlagen und der Ablauf stehen auf der Seite Forschungszulage beantragen.
Stand der Angaben: 26. Oktober 2026. Quelle: Forschungszulagengesetz (FZulG). Der Rechner liefert eine Überschlagsrechnung ohne Rechtsanspruch. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Zum Rechner.
Wie berechnet sich die Forschungszulage?
Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 35 Prozent. Förderfähig sind insbesondere Personalkosten für Forschung und Entwicklung, 70 Prozent des Entgelts bei Auftragsforschung und, für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben, eine Pauschale von 20 Prozent für Gemein- und Betriebskosten. Die Bemessungsgrundlage ist auf 12 Millionen Euro je Wirtschaftsjahr begrenzt.
Wie hoch kann die Forschungszulage höchstens sein?
Rechnerisch ergibt sich bei einer Bemessungsgrundlage von 12 Millionen Euro ein Höchstwert von 3 Millionen Euro Zulage bei 25 Prozent und 4,2 Millionen Euro bei 35 Prozent für KMU. Das ist ein theoretischer Rahmen; die tatsächliche Zulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen des einzelnen Vorhabens.
Warum ist das Ergebnis des Rechners nur eine Überschlagsrechnung?
Die tatsächliche Höhe hängt von der Abgrenzung der Vorhaben, der Kostenstruktur und der Dokumentation ab. Außerdem entscheiden die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und das Finanzamt über die Förderfähigkeit. Der Rechner ist deshalb eine Orientierung und keine Zusage.
Wie prüfe ich, ob mein Vorhaben überhaupt förderfähig ist?
Mit dem kostenfreien Förder-Check beantworten Sie sieben kurze Fragen zu Neuheit, technischer Unsicherheit und systematischem Vorgehen. Danach können Sie direkt ein 15-Minuten-Gespräch buchen.