Wann liegt Forschung und Entwicklung in der Elektrotechnik und Elektronik vor?
Entscheidend ist nicht die Branche, sondern das Vorhaben: Es muss neues Wissen anstreben, mit technisch-wissenschaftlicher Unsicherheit verbunden sein und geplant ablaufen. So lauten die drei Kriterien der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Typische Beispiele in der Elektrotechnik und Elektronik:
- Embedded-Entwicklung mit Echtzeitanforderungen, für die keine bekannte Architektur zur Verfügung stand
- neue Sensorik- oder Messkonzepte, deren Genauigkeit oder Robustheit erst durch Versuche belegt werden musste
- Leistungselektronik mit Anforderungen an Wirkungsgrad, Wärme oder Störfestigkeit ohne verlässliche Auslegungsregel
- EMV-kritische Baugruppen, bei denen das Störverhalten erst durch Entwicklungsschritte beherrschbar wurde
- Algorithmen für Signalverarbeitung oder Regelung, deren Machbarkeit zu Beginn unklar war
Was in der Elektrotechnik und Elektronik meist nicht gefördert wird
- Layout-Anpassungen und Portierungen auf neue Bauteile ohne offene technische Frage
- Zertifizierungs- und Prüfaufwand allein
- Bestückung, Fertigung und Qualitätssicherung im Serienbetrieb
- Anpassungen für einzelne Kunden nach bekanntem Muster
Die Abgrenzung zwischen Entwicklung und Routine ist der fachlich anspruchsvollste Teil jedes Antrags. Sie entscheidet in der Praxis darüber, ob ein Vorhaben bescheinigt wird.
Typische Konstellation: Hardware und Software in einem Vorhaben
Bei Elektronikentwicklung verschwimmen Hardware und Software oft. Wichtig ist, das Vorhaben als genau definierte, unteilbare Aufgabe mit klar festgelegten Zielen zu beschreiben (§ 2 Abs. 3 FZulG). Mehrere zusammenhängende Arbeitspakete können ein Vorhaben bilden. Wo Entwicklungsdienstleister beteiligt sind, kann Auftragsforschung eine Rolle spielen: 70 % des Entgelts sind ansetzbar.
Worauf es bei der Dokumentation ankommt
- Hypothesen, Messreihen und Simulationsberichte, die die offene Frage belegen
- Revisionsstände von Hard- und Software mit Begründung der Änderungen
- getrennte Zeiterfassung für Entwicklung und Serienbetreuung
- Angaben im amtlichen Antragsformular, nicht in Anhängen
Was die Forschungszulage in der Elektrotechnik und Elektronik bringen kann
- Fördersatz 25 %, für kleine und mittlere Unternehmen 35 % der förderfähigen Aufwendungen
- Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr
- Auftragsforschung: 70 % des Entgelts ansetzbar
- Gemeinkostenpauschale von 20 % für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben
Mit dem Förderrechner können Sie eine Überschlagsrechnung mit eigenen Werten durchspielen. Ob Ihr Vorhaben in Frage kommt, zeigt der kostenfreie Förder-Check.
So arbeitet Fundament
- Erstgespräch (15 Minuten, kostenfrei): Wir ordnen ein, ob und welche Vorhaben in Frage kommen.
- Analyse: Wir grenzen die förderfähigen Vorhaben ab und rechnen die zu erwartende Höhe vor.
- Aufbereitung: Gespräche mit Ihren Entwicklern, Vorhabensbeschreibungen sowie Kosten- und Stundennachweise.
- Einreichung: Antragsberechtigt ist das Unternehmen; wir bereiten vollständig vor und begleiten Rückfragen.
Das Honorar ist erfolgsabhängig und entsteht erst nach Bewilligung, ohne Vorkasse. Eine Erfolgsgarantie geben wir nicht: Über die Förderfähigkeit entscheiden die Bescheinigungsstelle und das Finanzamt.
Weiterführend
Stand der Angaben: 4. November 2026. Maßgeblich sind das Forschungszulagengesetz und die Hinweise der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.