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Forschungszulage für Steuerberater und Kanzleien: Rollen, Ablauf und Zusammenarbeit

Mandanten mit Entwicklungsarbeit haben oft Anspruch auf die Forschungszulage, aber im Kanzleialltag fehlt die Zeit für Abgrenzung und Vorhabensbeschreibung. Hier steht, wie die Zusammenarbeit mit Fundament aussieht.

Wer macht was?

  • Das Unternehmen ist antragsberechtigt und gibt alle Unterlagen frei.
  • Die Steuerkanzlei bleibt für die steuerliche Erklärung und die Einreichung des Antrags beim Finanzamt zuständig.
  • Fundament übernimmt die fachliche Vorbereitung: Abgrenzung der Vorhaben, Vorhabensbeschreibung, Kosten- und Stundennachweise und die Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Wir ersetzen keine steuerliche Beratung und treffen keine steuerrechtlichen Entscheidungen für das Unternehmen. Wir stimmen uns direkt mit der Kanzlei ab, damit keine Doppelarbeit entsteht.

Ablauf der Zusammenarbeit

  1. Erste Einordnung des Mandanten (15 Minuten, kostenfrei): Kommen Vorhaben in Frage?
  2. Analyse: Wir grenzen förderfähige Vorhaben ab und rechnen die zu erwartende Höhe vor.
  3. Aufbereitung: Gespräche mit den Entwicklern des Mandanten, Vorhabensbeschreibungen sowie Kosten- und Stundennachweise.
  4. Antrag bei der BSFZ: Der Antrag auf Bescheinigung wird vom Unternehmen gestellt, wir bereiten ihn vollständig vor.
  5. Antrag beim Finanzamt: Die Kanzlei reicht nach der Bescheinigung den Antrag nach amtlichem Datensatz ein.
  6. Rückfragen von BSFZ und Finanzamt begleiten wir gemeinsam.

Was die Kanzlei von uns erhält

  • abgegrenzte Vorhaben mit nachvollziehbarer Begründung
  • Kosten- und Stundennachweise je Vorhaben und Antragsjahr
  • eine Übersicht der offenen Antragsjahre mit Fristen
  • die Angaben für den Antrag beim Finanzamt in aufbereiteter Form

Woran Sie Mandanten mit Potenzial erkennen

  • eigene Entwicklungsabteilung, Konstruktion oder Softwareentwicklung
  • Prototypen, Versuchsaufbauten oder Entwicklungsaufträge an Dritte
  • Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Anlagen mit offenem Ausgang
  • Personalkosten in Entwicklung, die bisher nicht als Forschungszulage geltend gemacht wurden
  • Vorhaben aus den Jahren ab 2022, für die noch rückwirkend beantragt werden kann (Frist für 2022: 31.12.2026)

Eine erste Einschätzung liefert der kostenfreie Förder-Check, den Mandanten auch selbst durchführen können.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Entwicklungsunterlagen und Kostendaten behandeln wir vertraulich. Eine Geheimhaltungsvereinbarung schließen wir auf Wunsch vor dem ersten inhaltlichen Gespräch. Bei Bedarf stimmen wir eine Auftragsverarbeitung ab.

Zusammenarbeit mit Fundament

Das Honorar für Mandanten ist erfolgsabhängig und entsteht erst nach Bewilligung, ohne Vorkasse. Wie wir die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei gestalten, besprechen wir persönlich. Eine Erfolgsgarantie geben wir nicht.

Weiterführend

Stand der Angaben: 4. November 2026. Maßgeblich sind das Forschungszulagengesetz und die Hinweise der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wer reicht den Antrag beim Finanzamt ein?

Antragsberechtigt ist das Unternehmen. Der Antrag nach amtlichem Datensatz wird in der Regel über die Steuerkanzlei oder den elektronischen Zugang des Unternehmens eingereicht. Fundament bereitet ihn fachlich vor.

Wie viel Aufwand entsteht für die Kanzlei?

Gering. Die Kanzlei erhält abgegrenzte Vorhaben mit Nachweisen und reicht den Antrag nach der Bescheinigung ein. Wir stimmen uns direkt ab.

Wer trägt die Verantwortung für die steuerliche Erklärung?

Die steuerliche Erklärung bleibt bei Unternehmen und Kanzlei. Fundament übernimmt die fachliche Vorbereitung der Vorhaben und Nachweise.

Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?

Nach einem kurzen Erstgespräch analysieren wir die Vorhaben des Mandanten, bereiten Unterlagen auf und begleiten Rückfragen. Die Details besprechen wir persönlich, am besten in einem 15-Minuten-Gespräch.

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