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Forschungszulage-Beratung auf Erfolgsbasis: Honorarmodelle und worauf Sie achten sollten

Viele Berater für die Forschungszulage arbeiten auf Erfolgsbasis. Das klingt einfach, die Modelle unterscheiden sich aber deutlich. Hier steht, was dahintersteckt und welche Fragen Sie vor einer Beauftragung stellen sollten.

Was bedeutet Beratung auf Erfolgsbasis?

Das Honorar hängt davon ab, ob und in welcher Höhe die Forschungszulage festgesetzt wird. Kommt keine Zulage zustande, entsteht in der Regel kein Honorar. Vorkasse oder ein Grundhonorar sind bei reinen Erfolgsmodellen nicht üblich.

Welche Honorarmodelle gibt es?

  • Erfolgshonorar: ein Anteil der festgesetzten Zulage. Das Risiko liegt überwiegend beim Berater, die Höhe hängt vom Ergebnis ab.
  • Festpreis: ein vorab vereinbarter Betrag je Vorhaben oder Antragsjahr. Das ist planbar, das Risiko liegt beim Unternehmen.
  • Aufwandshonorar: Abrechnung nach Stunden oder Tagessätzen. Der Aufwand kann schwer planbar sein.
  • Mischmodelle: ein Grundhonorar plus Erfolgsanteil. Hier lohnt der genaue Blick auf beide Bestandteile.

Worauf Sie bei einem Erfolgshonorar achten sollten

  • Bezugsgröße: Bezieht sich der Anteil auf die beantragte oder auf die tatsächlich festgesetzte Zulage?
  • Fälligkeit: Wird das Honorar nach der Bewilligung fällig oder erst, wenn die Zulage ausgezahlt oder angerechnet wurde?
  • Teilablehnung: Sinkt das Honorar, wenn weniger festgesetzt wird als beantragt?
  • Staffel und Folgejahre: Gilt der Satz für alle Jahre gleich, und wie wird bei hohen Beträgen gerechnet?
  • Laufzeit und Kündigung: Gibt es Mindestlaufzeiten, Exklusivität oder automatische Verlängerung?
  • Leistungsumfang: Wer erstellt Vorhabensbeschreibung und Nachweise, wer begleitet Rückfragen und Widerspruch?
  • Datenschutz und Vertraulichkeit: Gibt es eine Geheimhaltungsvereinbarung, bei Bedarf eine Auftragsverarbeitung?
  • Rolle der Steuerkanzlei: Antragsberechtigt ist das Unternehmen; die Einreichung beim Finanzamt läuft meist über die Steuerkanzlei.

Zehn Fragen an jeden Berater

  1. Wie hoch ist das Honorar, und worauf bezieht es sich genau?
  2. Wann wird es fällig?
  3. Was passiert bei Teilablehnung oder Ablehnung?
  4. Gibt es Vorkasse, ein Grundhonorar oder Mindestumsätze?
  5. Wie lange bindet mich der Vertrag, und wie kann ich kündigen?
  6. Wer erstellt die Unterlagen, und wer ist mein Ansprechpartner?
  7. Wie wird die Förderfähigkeit vorab eingeschätzt, und sagen Sie ehrlich, wenn es nicht passt?
  8. Wie arbeiten Sie mit meiner Steuerkanzlei zusammen?
  9. Wie gehen Sie mit meinen Entwicklungsdaten um?
  10. Erhalte ich die Konditionen schriftlich, bevor ich unterschreibe?

Wie Fundament arbeitet

Erstgespräch und Potenzialanalyse sind kostenfrei, es gibt keine Vorkasse. Das Honorar ist erfolgsabhängig und wird erst nach Bewilligung fällig. Setzt das Finanzamt weniger fest als beantragt, sinkt das Honorar entsprechend. Die Höhe nennen wir im Erstgespräch und halten sie schriftlich fest, bevor Sie unterschreiben. Eine Erfolgsgarantie geben wir nicht: Über die Förderfähigkeit entscheiden die Bescheinigungsstelle und das Finanzamt.

Ob Ihr Vorhaben überhaupt in Frage kommt, zeigt der kostenfreie Förder-Check. Danach können Sie direkt ein 15-Minuten-Gespräch buchen.

Weiterführend

Stand der Angaben: 4. November 2026. Maßgeblich sind das Forschungszulagengesetz und die Hinweise der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Was kostet Forschungszulage-Beratung?

Das hängt vom Modell. Bei Erfolgshonoraren richtet sich die Höhe nach der festgesetzten Zulage, bei Festpreisen nach dem vereinbarten Betrag, bei Aufwandshonoraren nach dem Zeitaufwand. Entscheidend ist, dass die Konditionen vor der Beauftragung schriftlich vorliegen.

Ist Beratung auf Erfolgsbasis immer günstiger?

Nicht automatisch. Ein Erfolgshonorar verteilt das Risiko anders, kann aber bei hohen Zulagen teurer sein als ein Festpreis. Vergleichen Sie Bezugsgröße, Staffel und Fälligkeit, nicht nur den Prozentsatz.

Wann wird das Honorar bei Fundament fällig?

Erst nach Bewilligung. Es gibt keine Vorkasse. Kommt keine Förderung zustande, entsteht kein Honorar, auch nicht anteilig.

Wer ist für den Antrag verantwortlich?

Antragsberechtigt ist das Unternehmen. Berater bereiten fachlich vor, die Einreichung beim Finanzamt läuft in der Regel über die Steuerkanzlei oder den eigenen Zugang des Unternehmens.

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