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Forschungszulage für Chemie und Verfahrenstechnik

Rezepturentwicklung, Verfahrensentwicklung und Scale-up gehören zu den klassischen Fällen für die Forschungszulage. Hier steht, was dazugehört und was nicht.

Wann liegt Forschung und Entwicklung in Chemie und Verfahrenstechnik vor?

Entscheidend ist nicht die Branche, sondern das Vorhaben: Es muss neues Wissen anstreben, mit technisch-wissenschaftlicher Unsicherheit verbunden sein und geplant ablaufen. So lauten die drei Kriterien der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Typische Beispiele in Chemie und Verfahrenstechnik:

  • Rezepturentwicklung, bei der die gewünschten Eigenschaften zu Beginn nicht sicher erreichbar waren
  • Katalyse- oder Reaktionsentwicklung mit offenem Ergebnis
  • Scale-up vom Labor in die Produktion, wenn sich das Verhalten im größeren Maßstab nicht vorhersagen ließ
  • Substitution kritischer oder regulierter Rohstoffe mit ungewissem Erfolg
  • neue Verfahren zur Aufbereitung, Trennung oder Veredelung von Stoffen

Was in Chemie und Verfahrenstechnik meist nicht gefördert wird

  • Routineanalytik und Chargenfreigabe
  • Anpassung bekannter Rezepturen an Kundenwünsche ohne offene Frage
  • Betrieb und Instandhaltung von Anlagen
  • Qualitätssicherung im laufenden Betrieb

Die Abgrenzung zwischen Entwicklung und Routine ist der fachlich anspruchsvollste Teil jedes Antrags. Sie entscheidet in der Praxis darüber, ob ein Vorhaben bescheinigt wird.

Typische Konstellation: vom Labor in die Produktion

In der Verfahrensentwicklung laufen Labor, Technikum und Produktion oft ineinander. Für den Antrag ist wichtig, wo die Entwicklung endet und der Regelbetrieb beginnt: Ist das Produkt im Wesentlichen festgelegt und dient die weitere Tätigkeit dem reibungslosen Betrieb, gehört sie nicht mehr zu den förderfähigen Kategorien (§ 2 Abs. 2 FZulG). Auftragsforschung durch Hochschulen oder Institute ist mit 70 % des Entgelts ansetzbar.

Worauf es bei der Dokumentation ankommt

  • Laborbücher und Versuchsreihen, die das Vorgehen und die offene Frage zeigen
  • Scale-up-Protokolle mit Zielgrößen und Ergebnissen
  • Zeitnachweise der Beteiligten je Vorhaben
  • Abgrenzung zwischen Entwicklung und Produktionsbetrieb

Was die Forschungszulage in Chemie und Verfahrenstechnik bringen kann

  • Fördersatz 25 %, für kleine und mittlere Unternehmen 35 % der förderfähigen Aufwendungen
  • Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr
  • Auftragsforschung: 70 % des Entgelts ansetzbar
  • Gemeinkostenpauschale von 20 % für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben

Mit dem Förderrechner können Sie eine Überschlagsrechnung mit eigenen Werten durchspielen. Ob Ihr Vorhaben in Frage kommt, zeigt der kostenfreie Förder-Check.

So arbeitet Fundament

  • Erstgespräch (15 Minuten, kostenfrei): Wir ordnen ein, ob und welche Vorhaben in Frage kommen.
  • Analyse: Wir grenzen die förderfähigen Vorhaben ab und rechnen die zu erwartende Höhe vor.
  • Aufbereitung: Gespräche mit Ihren Entwicklern, Vorhabensbeschreibungen sowie Kosten- und Stundennachweise.
  • Einreichung: Antragsberechtigt ist das Unternehmen; wir bereiten vollständig vor und begleiten Rückfragen.

Das Honorar ist erfolgsabhängig und entsteht erst nach Bewilligung, ohne Vorkasse. Eine Erfolgsgarantie geben wir nicht: Über die Förderfähigkeit entscheiden die Bescheinigungsstelle und das Finanzamt.

Weiterführend

Stand der Angaben: 4. November 2026. Maßgeblich sind das Forschungszulagengesetz und die Hinweise der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Zählt Scale-up als Forschung und Entwicklung?

Ja, wenn das Verhalten im größeren Maßstab nicht vorhersagbar war und das Vorhaben dazu geplant Versuche durchführt. Der Regelbetrieb nach erfolgreichem Scale-up zählt nicht.

Ist die Substitution eines Rohstoffs förderfähig?

Sie kann es sein, wenn offen war, ob die geforderten Eigenschaften mit dem Ersatz erreichbar sind. Reiner Zukauf eines gleichwertigen Rohstoffs ohne Entwicklungsarbeit zählt nicht.

Können Kooperationen mit Hochschulen berücksichtigt werden?

Auftragsforschung ist mit 70 % des Entgelts ansetzbar. Ob und wie eine Kooperation zuzuordnen ist, hängt von der Vertragsgestaltung ab und wird im Einzelfall geprüft.

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