Wann liegt Forschung und Entwicklung in Chemie und Verfahrenstechnik vor?
Entscheidend ist nicht die Branche, sondern das Vorhaben: Es muss neues Wissen anstreben, mit technisch-wissenschaftlicher Unsicherheit verbunden sein und geplant ablaufen. So lauten die drei Kriterien der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Typische Beispiele in Chemie und Verfahrenstechnik:
- Rezepturentwicklung, bei der die gewünschten Eigenschaften zu Beginn nicht sicher erreichbar waren
- Katalyse- oder Reaktionsentwicklung mit offenem Ergebnis
- Scale-up vom Labor in die Produktion, wenn sich das Verhalten im größeren Maßstab nicht vorhersagen ließ
- Substitution kritischer oder regulierter Rohstoffe mit ungewissem Erfolg
- neue Verfahren zur Aufbereitung, Trennung oder Veredelung von Stoffen
Was in Chemie und Verfahrenstechnik meist nicht gefördert wird
- Routineanalytik und Chargenfreigabe
- Anpassung bekannter Rezepturen an Kundenwünsche ohne offene Frage
- Betrieb und Instandhaltung von Anlagen
- Qualitätssicherung im laufenden Betrieb
Die Abgrenzung zwischen Entwicklung und Routine ist der fachlich anspruchsvollste Teil jedes Antrags. Sie entscheidet in der Praxis darüber, ob ein Vorhaben bescheinigt wird.
Typische Konstellation: vom Labor in die Produktion
In der Verfahrensentwicklung laufen Labor, Technikum und Produktion oft ineinander. Für den Antrag ist wichtig, wo die Entwicklung endet und der Regelbetrieb beginnt: Ist das Produkt im Wesentlichen festgelegt und dient die weitere Tätigkeit dem reibungslosen Betrieb, gehört sie nicht mehr zu den förderfähigen Kategorien (§ 2 Abs. 2 FZulG). Auftragsforschung durch Hochschulen oder Institute ist mit 70 % des Entgelts ansetzbar.
Worauf es bei der Dokumentation ankommt
- Laborbücher und Versuchsreihen, die das Vorgehen und die offene Frage zeigen
- Scale-up-Protokolle mit Zielgrößen und Ergebnissen
- Zeitnachweise der Beteiligten je Vorhaben
- Abgrenzung zwischen Entwicklung und Produktionsbetrieb
Was die Forschungszulage in Chemie und Verfahrenstechnik bringen kann
- Fördersatz 25 %, für kleine und mittlere Unternehmen 35 % der förderfähigen Aufwendungen
- Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr
- Auftragsforschung: 70 % des Entgelts ansetzbar
- Gemeinkostenpauschale von 20 % für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben
Mit dem Förderrechner können Sie eine Überschlagsrechnung mit eigenen Werten durchspielen. Ob Ihr Vorhaben in Frage kommt, zeigt der kostenfreie Förder-Check.
So arbeitet Fundament
- Erstgespräch (15 Minuten, kostenfrei): Wir ordnen ein, ob und welche Vorhaben in Frage kommen.
- Analyse: Wir grenzen die förderfähigen Vorhaben ab und rechnen die zu erwartende Höhe vor.
- Aufbereitung: Gespräche mit Ihren Entwicklern, Vorhabensbeschreibungen sowie Kosten- und Stundennachweise.
- Einreichung: Antragsberechtigt ist das Unternehmen; wir bereiten vollständig vor und begleiten Rückfragen.
Das Honorar ist erfolgsabhängig und entsteht erst nach Bewilligung, ohne Vorkasse. Eine Erfolgsgarantie geben wir nicht: Über die Förderfähigkeit entscheiden die Bescheinigungsstelle und das Finanzamt.
Weiterführend
Stand der Angaben: 4. November 2026. Maßgeblich sind das Forschungszulagengesetz und die Hinweise der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.