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Forschungszulage für Automobil- und Zulieferindustrie

Zulieferer entwickeln viel im Kundenauftrag. Ob und wie die Forschungszulage greift, hängt vom Vorhaben und von der Vertragsgestaltung ab. Hier steht, worauf es ankommt.

Wann liegt Forschung und Entwicklung bei Automobilzulieferern vor?

Entscheidend ist nicht die Branche, sondern das Vorhaben: Es muss neues Wissen anstreben, mit technisch-wissenschaftlicher Unsicherheit verbunden sein und geplant ablaufen. So lauten die drei Kriterien der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Typische Beispiele bei Automobilzulieferern:

  • Leichtbau- und Werkstoffqualifizierung für neue Anwendungen ohne bekannte Auslegungsregel
  • neue Umformprozesse oder Fertigungsverfahren, deren Beherrschbarkeit zu Beginn offen war
  • Komponenten für Elektromobilität mit neuartigen Anforderungen
  • Prüfverfahren ohne etablierte Auslegungsregel
  • Software und Steuerungen für Fahrzeug- oder Fertigungssysteme mit offener technischer Frage

Was bei Automobilzulieferern meist nicht gefördert wird

  • Serienbetreuung, Änderungsmanagement und Produktpflege
  • kundenspezifische Anpassungen nach bekanntem Muster
  • Qualitätssicherung und Freigaben im Regelbetrieb
  • Marktentwicklung und Vertrieb

Die Abgrenzung zwischen Entwicklung und Routine ist der fachlich anspruchsvollste Teil jedes Antrags. Sie entscheidet in der Praxis darüber, ob ein Vorhaben bescheinigt wird.

Typische Konstellation: Entwicklung im Kundenauftrag

Viele Zulieferer entwickeln im Auftrag der Hersteller. Wer in diesem Fall anspruchsberechtigt ist, hängt davon ab, wer das Entwicklungsrisiko trägt und wie der Auftrag gestaltet ist: Bei Auftragsforschung kann der Auftraggeber 70 % des Entgelts ansetzen. Entwickelt ein Zulieferer auf eigenes Risiko, kommt er selbst in Frage. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Worauf es bei der Dokumentation ankommt

  • Entwicklungsaufträge und Kundenvorgaben vom eigenen Risiko trennen und sauber belegen
  • Versuchsberichte und Musterstände, die die offene technische Frage zeigen
  • Zeiterfassung getrennt nach Entwicklung und Serie
  • Abgrenzung der Vorhaben so, dass sie als genau definierte, unteilbare Aufgabe erkennbar sind

Was die Forschungszulage bei Automobilzulieferern bringen kann

  • Fördersatz 25 %, für kleine und mittlere Unternehmen 35 % der förderfähigen Aufwendungen
  • Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr
  • Auftragsforschung: 70 % des Entgelts ansetzbar
  • Gemeinkostenpauschale von 20 % für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben

Mit dem Förderrechner können Sie eine Überschlagsrechnung mit eigenen Werten durchspielen. Ob Ihr Vorhaben in Frage kommt, zeigt der kostenfreie Förder-Check.

So arbeitet Fundament

  • Erstgespräch (15 Minuten, kostenfrei): Wir ordnen ein, ob und welche Vorhaben in Frage kommen.
  • Analyse: Wir grenzen die förderfähigen Vorhaben ab und rechnen die zu erwartende Höhe vor.
  • Aufbereitung: Gespräche mit Ihren Entwicklern, Vorhabensbeschreibungen sowie Kosten- und Stundennachweise.
  • Einreichung: Antragsberechtigt ist das Unternehmen; wir bereiten vollständig vor und begleiten Rückfragen.

Das Honorar ist erfolgsabhängig und entsteht erst nach Bewilligung, ohne Vorkasse. Eine Erfolgsgarantie geben wir nicht: Über die Förderfähigkeit entscheiden die Bescheinigungsstelle und das Finanzamt.

Weiterführend

Stand der Angaben: 4. November 2026. Maßgeblich sind das Forschungszulagengesetz und die Hinweise der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wer ist bei Entwicklung im Kundenauftrag anspruchsberechtigt?

Das hängt vom Entwicklungsrisiko und der Vertragsgestaltung ab. Bei Auftragsforschung kann der Auftraggeber 70 % des Entgelts ansetzen. Entwickeln Sie auf eigenes Risiko, kommen Sie selbst in Frage. Im Einzelfall prüfen wir das mit Ihnen und Ihrer Steuerkanzlei.

Zählt die Entwicklung für Elektromobilität anders?

Nein. Maßgeblich sind dieselben drei Kriterien: Neuheit, technisch-wissenschaftliches Risiko und systematisches Vorgehen.

Wie gehen wir mit vielen parallelen Vorhaben um?

Bei vielen Vorhaben arbeiten wir mit Vorhabens-Clustern statt Einzelbeschreibungen und richten eine prüfungsfeste Zeiterfassung ein. Der Aufwand im Haus steigt dann über das übliche Maß hinaus; wie weit, sagen wir nach der Analyse.

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